Eizell-Spende

Die Fortpflanzungsmedizin hilft vielen Menschen, ein Kind zu bekommen. Das ist ihre unbestritten positive Seite. Doch sie bedient sich auch Methoden, die fragwürdig sind und anderen Menschen schaden. Zu diesen zählt die Eizellspende.

Spenderinnen werden ausgebeutet


Wer nur den Kinderwunsch eines Paares sieht, blendet gerne die Risiken aus: Die Eizellspende ist sowohl für die Spenderin wie auch für die Empfängerin und das Kind mit gesundheitlichen Risiken verbunden.


Eizellspende: Pro und Contra

Pro

  • Die Erfolgsrate der künstlichen Befruchtung kann erhöht werden. Dies gilt vor allem für Frauen ab 40, die häufig nicht mehr genügend eigene Eizellen produzieren.

Contra

  • Die Kinder werden vorsätzlich ihres Rechtes auf Wissen um ihre Herkunft beraubt.
  • Noch mehr Kinder werden den gesundheitlichen Risiken der In-vitro-Fertilisation ausgesetzt.
  • Kinder werden wie ein Produkt behandelt, für dessen Entstehung Marktmechanismen angewendet werden: Wo gibt es die anonyme Eizellspende? Wo ist sie am billigsten?
  • Langzeitstudien über die Folgen für die Spenderinnen und Kinder fehlen.
  • Wohlhabende Frauen nutzen für die Erfüllung ihres Kinderwunsches die Notlagen ärmerer Frauen im Ausland aus, die durch Aufwandsentschädigungen zur Eizellspende motiviert werden.
  • Junge Frauen werden durch gezielte und subtile Werbung motiviert, ihre Fruchtbarkeit aufs Spiel zu setzen, indem sie Eizellen spenden.
  • Empfängerinnen gespendeter Eizellen gelten als Hochrisikopatientinnen.

Rechtliche Situation in Österreich

Am 21.1.2015 wurde die Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz im Parlament beschlossen. Frauen bis 45 Jahre können damit auch in Österreich eine fremde Eizelle erhalten.

Unsere wichtigsten Kritikpunkte:

  • Kinderlose junge Frauen ab 18 Jahren können Eizellen spenden, obwohl sich dies auf ihre Fruchtbarkeit negativ auswirken kann.
  • Die Beratung der Spenderin liegt in Händen jenes Arztes/jener Ärztin, der/die die Spende für ihre/seine Klientin verwendet. Auf eine unabhängige Beratung muss lediglich verwiesen werden.
  • Das Kind hat das Recht nach Vollendung des 14. Lebensjahres zu erfahren, wer die Eizellspenderin ist. Es besteht aber keine Verpflichtung der Eltern, es über die Art der Entstehung zu informieren. Nach unserer Erfahrung sprechen die wenigsten Eltern mit ihren Kindern darüber. Sie können ihr Recht auf Information daher nicht wahrnehmen.
  • Statistisch aufbereitet wird nur die Zahl der Eizellenspenden und der daraufhin geborenen Kinder. Nicht dokumentiert wird, welche Komplikationen für die Spenderinnen, die Empfängerinnen oder die Kinder sich aus der Eizellspende ergeben.

Positiv:

  • Ein finanzieller Anreiz, Eizellen zu spenden, ist verboten. Nur der direkte Kostenersatz ist erlaubt. Es gibt außerdem ein Werbe- und Vermittlungsverbot. Auch dies soll sicherstellen, dass Eizellspende kein Geschäft wird.